Ein weiterer Akt in „Unserer-Demokratie“ wurde am 22.12.2020 16:06 Uhr mit dem Entwurf eines Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz aufgeführt. In der Corona-Krise wird halt bis zur letzten Minute durchregiert. In einem 60-Seitigen Machwerk wird der Abstimmmaschine – ja was eigentlich? – vorgesetzt: Entwurf eines Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften. Der Parlamentarier, der immer noch nicht genug hat, kann noch den ersten Absatz lesen, damit er glaubt er wüßte um was geht und anschließend beruhigt der Empfehlung seines Fraktionsvorsitzenden zur Abstimmung folgen.
Langsam dämmert es auch dem härtesten Energiewender, daß der Zug mit immer höherer Geschwindigkeit dem Abgrund entgegen rast. Plötzlich erkennt man, daß in der schönen, neuen Welt der Elektroautos die elektrische Energie auch noch von den Windmühlen zu den Autobatterien gelangen muß – zum Teufel, daß hätte man nun wirklich auch im Politunterricht erzählt bekommen müssen. Dafür sollen Kabel, Transformatoren und all so’n technisches Zeug nötig sein, damit der Strom aus der Steckdose kommt und die kann man nicht einmal weghüpfen. Man könnte auch sagen, jetzt kommt Klaudia, nachdem Annalena den Strom im Netz gespeichert hat und die Kobolde aus der Batterie vertrieben hat, „digitalisiert“ sie das Netz und macht es so „smart“, daß die „große Transformation“ noch gelingen mag. Betrachtet man diesen Gesetzesentwurf, sieht es allerdings eher danach aus, daß sich die Planwirtschaft wie immer, immer weiter in Details verliert. Es entsteht ein undurchdringliches, widersprüchliches Gestrüpp, in dem sich die Giftschlangen immer öfter in den eigenen Schwanz beißen.
Der notwendige Netzausbau
Langsam, ganz langsam spricht es sich rum: Wenn man alle fossilen Energieträger durch elektrische Energie ersetzen will, muß man alle Tanker, Pipelines, Züge und LKW die Kohle, Öl und Gas verteilt haben, durch Kabel ersetzen. Das ist viel mehr, als die fixe Idee, Windmühlen in die Nordsee zu stellen und damit München usw. (nur) mit Strom zu versorgen. Schon diese relativ kleine Aufgabe des Ausbaues des Hochspannungs-Übertragungsnetzes scheint für das „Land in dem wir (noch) gut und gerne leben“ eine unlösbare Aufgabe zu sein. Wenn wir aber die Elektromobilität – die Betonung liegt hier auf Mobilität – wollen, brauchen wir praktisch vor jedem Haus eine Ladestation. Wer will schon einen Kilometer von und nach einer Ladestation laufen, bevor er fahren kann? Oder ist der Einstieg in die Elektromobilität wirklich nur der Anfang von kein Auto mehr? Wenn wir gleichzeitig auch noch elektrisch heizen müssen (Wärmepumpen etc.), wird das erforderliche Kabel noch dicker. Wohl gemerkt, wir reden hier nicht über drei, vier Hochspannungstrassen in ganz Deutschland, sondern wirklich über jede Straße, die aufgegraben werden muß. Aber unsere Gesetze-Schaffenden glauben für jedes Problem eine Lösung zu besitzen. In diesem Fall heißt der Zauberstab „Digitalisierung“: Man will die Mangelwirtschaft durch Lebensmittelkarten stützen. Was zu wenig ist, wird vielen genommen um es wenigen zu teilen zu können. Im Neusprech: „Energieeffizienz“.
Das Niederspannungsnetz
All unsere Gebäude sind an das Niederspannungsnetz (400V) angeschlossen. Lediglich Großverbraucher (Krankenhäuser, Fabriken usw.) sind direkt mit dem Mittel- oder gar Hochspannungsnetz verbunden. Sie formen mit eigenen Transformatoren die Spannung auf die von ihnen benutzten Spannungsebenen um. Damit nun nicht jedes Haus einen eigenen Trafo braucht, sind die Gebäude wie Perlen auf einer Kette an jeweils ein Kabel des Niederspannungsnetzes angeschlossen. So benötigt man für jeden Ring nur eine Trafo-Station. Es war nun schon immer mit viel Erfahrung verbunden, wie dick das Kabel sein muß. Aus Erfahrung weiß man, daß nie alle in einem Haushalt vorhandenen Elektrogeräte gleichzeitig in Betrieb sind. Es ergibt sich dadurch für jedes Kabel eine „stille Reserve“, die man nun über dieses Gesetz glaubt heben zu können. Der Gedanke ist simpel: Wenn man stets den Verbrauch überwacht, kann man das Kabel bis an seine Grenzen belasten. Nähert man sich der Grenzen, werden einzelne Verbraucher zwangsweise abgeschaltet. Damit nicht einige ganz hinten runter fallen, wird von Zeit zu Zeit gewechselt. Ein Verfahren, das in jedem Entwicklungsland angewendet wird. Man nennt das wechselnde und zeitlich begrenzte Abschalten auch „Brownout“, im Gegensatz zum „Blackout“, dem totalen Ausfall. Nach dem Bekunden der Gesetze-Schaffenden will man damit Zeit gewinnen, bis ein Ausbau erfolgen kann. Will man wirklich nur das oder führt man ganz anderes im Schilde?
Produktion und Verteilung
Auch „Smarte Netze“ ändern nichts an dem Grundproblem des Sozialismus: Was (gütig und gerecht) verteilt werden soll, muß vorher produziert sein. In diesem Gesetzentwurf steht, daß die „Leistungsreduzierung“ nicht mehr als zwei Stunden pro Tag dauern darf. Sie wird euphemistisch als „Spitzenglättung“ verklärt. Ändert dieses Wort irgendetwas an einer tagelangen Dunkelflaute? Natürlich nicht, es ist nur ein Taschenspielertrick. Bei jeder Flaute müssen ausgewählte Verbraucher für die gesamte Dauer abgeschaltet werden, um wenigstens eine eingeschränkte Notversorgung aufrechterhalten zu können. Das ist nun in der Tat „alternativlos“. Die Natur läßt sich durch kein Politbüro täuschen. In dem typischen Volksverdummungsdeutsch unserer Politschranzen wird dies zu: Erst die in dieser Novellierung des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthaltene Regelungsarchitektur mit der Verbesserung der Netzzustandsüberwachung in den Niederspannungsnetzen und der Schaffung der notwendigen Marktkommunikationsprozesse sowie der wirtschaftlichen, rechtlichen, technischen und der organisatorischen Voraussetzungen machen netz- und marktorientierte Flexibilitätsansätze möglich. Alles klar, ihr Ingenieure und Elektroinstallateure? Ihr müßt halt nur eure Werkzeugkästen um die „Mao-Bibel“ verstärken, dann klappt das auch mit der Stromversorgung bei euren Kunden.
Die Überwachung
Man kann ja Mangel verwalten. Das ging schon mit Bezugsscheinen in der Kriegswirtschaft. Man hat auch schon früher den Einsatz von Kraftwerken durch Rundsteueranlagen (z. B. Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen) optimiert. Dies wird ausdrücklich im Text mehrfach erwähnt. Wahrscheinlich notwendig, weil schon mal elektrische Nachtspeicher und Wärmepumpen ganz oben auf der rot/grünen Verbotsliste standen. Vielleicht erinnert sich der ein oder andere Genosse noch an diese Kampagnen? Jetzt also die Wende: Plötzlich ist das „Einsparen von Primärenergie“ nicht mehr aktuell, sondern nur noch die gewinnbringende Vernichtung der Überproduktion der (befreundeten) Windmüller und Sonnenbarone.
Wie gesagt, wenn es nur um die Begrenzung von Spitzenlasten gehen würde, reichen Rundsteueranlagen völlig aus. Der Netzbetreiber sendet Signale über die Stromkabel aus, die von den Empfängern in den einschlägigen Anlagen empfangen werden. Jeder Empfänger entscheidet nun, ob ihn die Nachrichten betreffen und was er abschalten bzw. drosseln soll. In diesem Gesetzesentwurf geht es jedoch um die totale Überwachung: Der aktuelle Verbrauch jedes „Smart-Meter“ – umgangssprachlich Stromzähler – soll permanent an den Netzbetreiber übertragen werden. Selbstverständlich nur für Zwecke des Netzbetriebs und streng „datengeschützt“. Wir kennen solche Versprechungen schon von der Einführung der Mobiltelefone. Vielleicht sollte man „Smart-Meter“ zukünftig verständlicher mit „Stasi-Zähler“ übersetzen. Denn es gibt einen qualitativen Unterschied zum „Smart-Phone“: Auf die Nutzung von Mobiltelefonen kann man verzichten oder sie zumindest stark einschränken. Auf einen Strom-Hausanschluss nicht. Der Rückkanal (praktisch Internet) ist zudem ein sicherheitstechnischer Albtraum. Der als Heizungsmonteur oder Elektroinstallateur getarnte Hacker oder Verfassungsschützer kann jederzeit Schad- und Überwachungssoftware einspielen. Wer das für übertrieben hält, sollte sich mal näher mit Stuxnet beschäftigen. Die militärischen Anlagen im Iran waren sicherlich besser gesichert, als die Heizungskeller und Garagen unserer Häuser. Wie gesagt, auf ein Smartphone läßt sich durchaus verzichten, ein Computer vom Netz trennen, aber die gesamte Wohnung vom Stromnetz abhängen?
Leistung und Energie
Die Leistung (kW) steht für die Investitionen – nicht nur ins Netz – und die verbrauchte elektrische Energie (kWh) für die variablen Kosten (Brennstoffe, Verschleiß etc.). Daher war die Aufteilung in bezogene Leistung und verbrauchte Energie in einem Abrechnungszeitraum bei Großabnehmern schon immer üblich. Betriebsintern ergab sich aus den Kosten für die Leistung üblicherweise eine Spitzenlastoptimierung. Aus dem Verbrauch (kWh) und der Spitzenlast (kW) in einem Abrechnungszeitraum konnte durch einfache Division ein Maßstab für die Gleichmäßigkeit gebildet werden. Mit anderen Worten: Verbrauchte der Kunde vornehmlich billige Kernkraft oder Braunkohle oder teuren Spitzenstrom, spürte er das unmittelbar auf seiner Stromrechnung. Insofern nichts neues.
Bei Kleinverbrauchern (Haushalt und Gewerbe) war es günstiger, auf solche Berechnungen zu verzichten. Aus gutem Grund. Durch die große Stückzahl half die Statistik bei der Vorhersage des Verbrauchs. Einzelne Sonderereignisse (z. B. Fußballübertragung) und außergewöhnliche Wetterereignisse (Gewitter etc.) waren ausreichend im Voraus bekannt. Andererseits hat der Kunde kaum eine sinnvolle Einflussmöglichkeit. Der Braten muß zu gegebener Zeit auf den Tisch (Weihnachtsspitze). Kopfgeburten, wie das Wäsche waschen in der Nacht, sind nicht praktikabel und werden sich deshalb nie durchsetzen. Ist das bei Elektromobilen so viel anders? Auch dort wird man Nachladen, wenn das absehbar nötig wird. Die Vorstellung, tags fahren und nachts aufladen ist schlichtweg weltfremd. Sind doch die Reichweiten (besonders im Winter) im Gegensatz zu Verbrennern viel kleiner und die „Tankzeiten“ unvergleichlich größer, um überhaupt eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Wird jetzt durch unvorhergesehene Drosselungen die Ladezeit völlig unkalkulierbar, dürfte das ein weiteres Argument gegen den Kauf eines Elektromobils werden.
Kosten
Jede staatlich erzwungene Investition – egal ob auf der Seite des Netzes oder im eigenen Haus – muß letztendlich von uns bezahlt werden. Hinzu kommen noch die laufenden Wartungs- und Betriebskosten. Erinnert sei nur an die gesetzlich vorgeschriebene Heizkostenabrechnung bei Mietern. Kaum einem Mieter ist bekannt, daß die Kosten für die Abrechnung meist mehr als zehn Prozent der eigentlichen Heizkosten betragen. Auch diese Lizenz zum Geldschein drucken für einschlägige „Serviceunternehmen“ wurde vor Jahrzehnten zum Zwecke der Energieeinsparung und „gerechten“ Aufteilung eingeführt. Durch die flächendeckende Einführung moderner Heizsysteme und Regelungen ist die Einsparung kaum noch möglich – es sei denn, um den Preis eines deutlichen Komfortverzichts. Insofern ist das hier abgegebene Versprechen: Die Kosten für die Herstellung der Steuerbarkeit von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden durch Einsparungen in den Netzentgelten und der verbesserten marktlichen Strombeschaffung mehr als kompensiert. (Seite 23) Noch viel unverschämter als die Aussage von dem Genossen Trittin über die oft zitierte Eiskugel. Es soll hier gar nicht über die erforderlichen Investitionen spekuliert werden, fragen sie einfach den Installateur ihres Vertrauens. Ansonsten wird in dem Entwurf nur so mit Milliarden Einsparungen um sich geschmissen. Wieder ein neues Perpetuum Mobile der Energiewende wird geboren.
Besonders feinsinnig wird die Verteilung der entstehenden Kosten behandelt. Es wird im Gesetzentwurf akribisch zwischen Netzanschluss und Marktlokationen unterschieden: Netzanschluss ist das Kabel von der Straße ins Haus und die wunderbare Neusprechschöpfung Marktlokationen sind die Zähler für die Wohnungen etc. Damit ist auch klar, aus welcher Ecke dieser Entwurf kommt. Es ist charakteristisch für die Grünen, möglichst oft das Wort „Markt“ in den unmöglichsten Kombinationen zu verwenden, um von ihrer Planwirtschaft abzulenken. Besonders praktisch ist es darüberhinaus, wenn ihre „Ideen“ mal wieder völlig schief gehen, vom „Marktversagen“ faseln zu können. Hier geht es eindeutig überhaupt nicht um Marktwirtschaft: Marktwirtschaft war z. B. die Einführung des Smartphone. Ein bunter Bildschirm beim Telefon war den Menschen soviel Geld wert, daß sich Schlangen vor den Geschäften bildeten. Ein Stromzähler, der nur die eigene Überwachung als Zusatznutzen bietet, wäre unverkäuflich. Jetzt sehen wir uns mal ein typischen Wohngebäude an: Den geringsten Aufwand hat der meist kommunale Betreiber des Niederspannungsnetzes mit dem Umbau des Hausanschlusses. Der Hausbesitzer kommt für die notwendigen Baumaßnahmen im Gebäude auf. Anschließend läßt sich wieder trefflich über Mieterhöhungen jammern und den Löwenanteil zahlt wieder einmal der dumme Stromverbraucher. Das Elektroauto wird damit noch unverkäuflicher – trotz gigantischer Zuschüsse der Steuerzahler – als bisher. Deshalb muß nach dem Erfolgsrezept der staatlich gewollten Unterhaltung und des betreuten Denkens (GEZ-Rundfunk) ganz schnell ein Gesetz her, welches über eine weitere Wohnungssteuer den Bürger schröpft. Wehe, wenn Michel eines Tages die Demokratie versteht und alle Mittäter einfach abwählt.